Du besitzt eine kapitalgedeckte oder fondsgebundene private Lebens- oder Rentenversicherung.

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Quelle: https://dejure.org/gesetze/VAG/314.html

Absatz 1
  1. „Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen.
  1. Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.
  2. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden.
Absatz 2
  1. Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen.
  2. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist.
  1. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt.
  1. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt. Absatz 3
  2. Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 125 Absatz 6) beschränkt werden.“

Der § 314 VAG gilt auch für fondsgebundene Lebensversicherungen!
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/581272/4f44e5da0d-2c2607a8ac4a155f32b56a/WD-4-169-18-pdfdata.pdf

Fazit

Mit dem § 314 VAG kann die Aufsichtsbehörde bei einer in Schieflage geratenen Versicherungsgesellschaft beschließen, Versicherungssummen oder Rückkaufswerte bei Altersvorsorgeverträgen zu reduzieren. Gleichzeitig kann der Kunde verpflichtet werden, den Beitrag weiter zu bezahlen, bis der Versicherer saniert ist. Davor solltest du dich schützen.

Dies gilt eindeutig auch für deutsche fondsgebundene Versicherungen, wie aus einer Einzelfrage zum Versicherungsaufsichtsgesetz an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages mit dem Aktenzeichen WD 4 – 3000 – 169 / 18, 29. Oktober 2018, hervor geht. Dies bedeutet, dass der Deckungsstock in Deutschland zur Konkursmasse gehört.
Schütze dein Kapital und bleibe liquide.

Wie aus stillen Reserven stille Lasten wurden 

Metzler Ratings veröffentlichte bereits im April 2023 seine Kurzstudie „Deutsche Lebensversicherer – wie aus Stillen Reserven plötzlich Stille Lasten wurden“. Demnach bestanden Ende 2021 in Deutschland branchenweit noch Stille Reserven in Höhe von 155 Milliarden Euro. Doch aufgrund der Zinswende der Zentralbanken weltweit brachen die Kurse von kaum verzinsten Anleihen im Bestand massiv ein. 

Daraus errechneten die Studienautoren Stille Lasten im Gesamtumfang von rund 105 Milliarden Euro. Dies entsprach im Durchschnitt rund einem Zehntel des Bestands an Kapitalanlagen, die Versicherer für ihre Kunden halten. Mit Blick auf die zwischenzeitlich veröffentlichten Bilanzen habe sich die damalige Prognose bewahrheitet. „Leider“, kommentiert Branchenanalyst Marco Metzler. 

Und der Höchststand sei wohl noch gar nicht erreicht: „Da die Zinsen im Jahr 2023 weiter gestiegen sind und noch weiter steigen könnten, dürfte sich die Situation weiter verschärfen“, prognostiziert Metzler. Konkret schätzt er, dass die Stillen Lasten bis zum Jahresende 2023 auf über 200 Milliarden Euro netto steigen. Dies entspräche dann im Schnitt rund 20 Prozent des Kapitalbestandes deutscher Lebensversicherer. 

20 Prozent des Kapitalbestandes erreicht  

Damit sei eine kritische Grenze erreicht: Sobald die Stillen Lasten einem Fünftel der Kundengelder entsprechen, stehe die Zukunftsfähigkeit des Lebensversicherers auf dem Spiel. „Dann kann kaum noch Kapital für renditeträchtigere Anlagen zur Verfügung gestellt werden“, so Metzler. Das Unternehmen erhalte in der Folge schlechte Nachhaltigkeits-Ratings und somit weniger Geld von Investoren und Kunden.

Fazit:
 

Die täglichen Kosten für Lebensmittel, Energie, Miete, Darlehenszinsen, etc. sind weiterhin hoch. Weitere Themen wie z.B. die MwSt-Erhöhung im Gastro-Bereich, Erhöhung der CO2-Abgabe für Gas und Sprit sowie Nutzungsentgelte für Strom kommen noch hinzu. Ferner dürfen wir aufgrund der Rezession in Deutschland mit einer beginnenden Entlassungswelle rechnen. All das macht Mittelabflüsse insbesondere bei Altersvorsorgeverträgen im überdurchschnittlichen Ausmaß sehr wahrscheinlich. Das kann viele Lebensversicherungen in die Knie zwingen und die Aufsichtsbehörde veranlassen, eben diesen § 314 VAG anzuwenden.

Dabei bekommen Versicherer momentan nicht die notwendige Aufmerksamkeit. Immerhin sind 2,3 Billionen Euro Sparvermögen aktuell in Versicherungsleistungen investiert. Bei insgesamt 7,5 Billionen Sichteinlagen in Deutschland, entfallen mehr als 1/3 auf die Versicherungen.

Der Bankkunde besitzt aktuell (noch) den Vorteil, dass er tagtäglich sein Geld abholen kann. Der Versicherungskunde dagegen hat Kündigungsfristen einzuhalten. Somit haben die Versicherer einen Vorcast. Sie wissen, wann welche Summen abfließen. Der § 314 VAG kann dadurch rechtzeitig gezogen werden und die Kunden kommen nicht mehr an ihr Geld.

Selbst wenn es kurzfristig noch leichte Zinssenkungen gibt, weil man möglicherweise mit der Umsetzung der weltweiten CBDC`s noch nicht soweit ist, so gehen die Experten von weiter steigenden Leitzinsen aus. Dabei folgt Europa i.d.R. stets den USA. Dies dürfte für kleine und mittelgroße Banken sowie den Versicherern der Genickbruch sein.
https://www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/j-p-morgan-jamie-dimon-warnt-vor-deutlichem-anstieg-der-us-leitzinsen-a-a6340dbb-0c0e-4ee7-8fe2-11668c0a9927

Quellen:
 
 
 

Umschichtung von Vermögenswerten – willst auch du raus aus deiner privaten Lebens- oder Rentenversicherung? 

  • Raus aus Vermögensanlagen, rein in Sachanlagen?

  • Soll auch bei dir der VermögensSchutz jetzt Priorität genießen?
  • Edelmetalle? Wenn ja, in welcher Konstellation und Stückelung? Was ist mit Diamanten und Farbedelsteinen? Kann der Bitcoin eine Alternative sein?
  • Raus aus der EU, zumindest zum Großteil. Willst du dich vor dem direkten Zugriff vom Staat schützen?
  • Die Auswahl von Verwahrstellen sollte klug gewählt werden. Ein Berater sollte die Situation vollumfänglich erkannt haben. Sonst besteht die Gefahr von Irrwegen.
  • Aber zunächst sollte geprüft werden, welcher Ausstiegsweg aus deiner Lebens- oder Rentenversicherung für dich am vorteilhaftesten ist.

Nun bist du am Zug.

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